Willkommen auf der Plattform “Bauen im Lärm” der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Städte Bern und Zürich.
Hinweise
- Die hier vorliegenden Informationen und Anleitungen zum Vollzug von Kapitel 5 der Eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung LSV basieren auf den Vollzugshilfen zum Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten des Cercle Bruit Schweiz.
- Auf abweichende oder ergänzende kantonale oder städtische Praxisdetails wird an den jeweiligen Stellen hingewiesen (i.d.R. mit Kantonswappen und Link). Bei Unklarheiten zur Praxis oder bei fachlichen Fragen ist mit der zuständigen kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörde Kontakt aufzunehmen.
Lärmschutzfachstellen - Die Inhalte wurden mit Blick auf die überwiegend technisch orientierte Anwenderschaft für Arbeitsplatzrechner konzipiert, nicht für Mobilgeräte, optimale Ergebnisse erzielen sich im Querformat HD (1920×1080).
Neuigkeiten und Brennpunkte: Aktuell
Oktober 2024
Bahnlärmemissionen – Vorgehen bei grossen Differenzen zwischen festgelegten und tatsächlichen Emissionen
Das BAV hat einen Vorschlag für den Umgang mit Bahnlärmemissionen im Rahmen von Baubewilligungen und Planungsverfahren verfasst. Per sofort kann der Bahnlärm gemäss Vorschlag des BAV beurteilt werden.
Kanton Graubünden: Kantonspezifische Hinweise zu Bahnlärmemissionen
BAV Eisenbahnlärm Emissionen (DE)
OFT Bruit ferroviaire – émissions (FR)
Lärmquellen Emissionsdaten – Bahnlärm
März 2024:
Neues sonROAD18 Webtool für die Abschätzung von Immissionen online:
Das sonROAD18 Webtool Strecke wurde für die Abschätzung von Immissionen erweitert. Damit können Lärmbelastungen grob abgeschätzt und die Plausibilität von Berechnungen überprüft werden. Achtung: Das Webtool dient lediglich der groben Abschätzung von Immissionen und darf nicht für Lärmgutachten verwendet werden.
sonROAD18 Webtool Strecke
September 2023:
Informationen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich:
Bei Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV für verbleibende Immissionsgrenzwert-Überschreitungen gilt es im Kanton Zürich die neue Mindestanforderung bezüglich einer Lärmbelastungs-Obergrenze für öffenbare Fenster zu berücksichtigen.
Kanton Zürich: Ausnahmebewilligung für öffenbare Fenster und Höhe der IGW-Überschreitung
Mindestvoraussetzungen für Ausnahmebewilligungen
Juni 2023:
Informationen zum Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18:
Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Quellenmodell sonROAD18 zusammen mit dem Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 als anerkannter Stand der Technik und ist als Berechnungsverfahren zu verwenden.
Kanton Thurgau: Kantonsspezifische Hinweise zu sonROAD18
Kanton Zürich: Kantonsspezifische Hinweise zu sonROAD18
Weitere Unterlagen zu sonROAD18
Juni 2023:
Informationen zum Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten:
Zusammen mit der Umstellung auf das neue Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18 tritt in den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau & Zürich (inkl. Stadt Zürich) ab dem 1. Juli 2023 auch die neue Rundungsregel gemäss Vollzugshilfe 1.10 des Cercle Bruit in Kraft.
Cercle Bruit: Vollzugshilfe 1.10 Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten (2022)
April 2023:
Informationen zur Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärmschutz:
Cercle Bruit: Positionspapier zum Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Art. 22 USG vom Dezember 2022 (2023)
Neuigkeiten und Brennpunkte: Archiv
Die Neuigkeiten und Brennpunkte von heute, gestern und vorgestern:
Archiv Neuigkeiten und Brennpunkte
Kanton Zürich
Bei Strassenlärmberechnungen mit sonROAD18 und ISO9613-2 ist grundsätzlich die kantonale Anwendungsrichtlinie (und die mitgeltenden Dokumente, vgl. Kp. 1.1) zu berücksichtigen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Berechnungen ist eine Dokumentation zu den folgenden Punkten notwendig (bspw. mit Screenshots):
- Emissionen: Nachweis bzw. Bestätigung, dass die Emissionen anhand der genauen Verkehrszähldaten (Nt, Nn, Nt2, Nn2, Vsig, KB, Strassentyp) in der Software berechnet werden (vgl. Kp. 2.1 der Anwendungsrichtlinie).
- Bodenabsorption: Darstellung des berücksichtigten Bodenfaktors bzw. der Flächen mit jeweiligem Bodenfaktor (vgl. Kp. 2.2.2 der Anwendungsrichtlinie).
- Reflexionen: Nachweis bzw. Bestätigung, dass Reflexionen der 3. Ordnung berücksichtigt sind (vgl. Kp. 2.2.1 der Anwendungsrichtlinie).
Anwendungsrichtlinie sonROAD18 im Kanton Zürich (2023)
Lärmquellen und Emissionsdaten
Für Lärmgutachten zu Planungen oder Bauprojekten in der Stadt Zürich ist ein Report der bezogenen sonROAD18-Emissionen als Beleg beizulegen. Die Stadt Zürich stellt dafür ein WebGIS zur Verfügung, mit dem sich ein solcher Report als PDF-Dokument erstellen lässt.
Kanton Zürich
Aufgrund der persistenten Rechtsprechung im Kanton Zürich hinsichtlich der Beurteilung der Wesentlichkeit von IGW-Überschreitungen kann nach erfolgter Lärmoptimierung für öffenbare Fenster lärmempfindlicher Wohnräume bei verbleibenden IGW-Überschreitungen nur bis zu Immissionen von 70.0 dB am Tag und 60.0 dB in der Nacht einer Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV zugestimmt werden.
Bei höheren Überschreitung kommt eine solche Ausnahmebewilligung allenfalls noch in Frage, wenn:
- das betroffene Fenster als Festverglasung (mit Reinigungsöffnung) ausgeführt und entsprechend in den Projektplänen bezeichnet wird;
- unabhängig davon bereits wohnhygienisch einwandfreie Verhältnisse bezüglich Belüftung und Belichtung durch öffenbare Fensterflächen im Sinne von § 302 Abs. 2 PBG und kantonaler Vollzugspraxis gewährleistet sind.
Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist auch bei einer Festverglasung notwendig und damit sind die Massnahmenprüfung und Lärmoptimierung (inkl. deren Dokumentation) durch die Bauherrschaft sowie das überwiegende öffentliche Interesse der kommunalen Baubehörde vorausgesetzt.
Kanton Thurgau
Die Verkehrs- und Emissionsdaten (Basis sonROAD18) sind dem aktuellen Strassen-Lärm-Emissions-Kataster (SLEK) des Kantons Thurgau zu entnehmen. Die im SLEK ausgewiesenen Emissionen sind zwingend durch den Gutachter zu prüfen/plausibilisieren. Die verwendeten Verkehrs- wie auch Emissionsdaten sind im Lärmgutachten detailliert auszuweisen.
Kanton Graubünden
Bei Lärmgutachten für Vorhaben nach Art. 29, 30 oder 31 LSV entlang des Streckennetzes der Rhätischen Bahn ist vorgängig das Amt für Natur und Umwelt (Fachstelle Lärmschutz) zu kontaktieren.
Unterlagen Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18
Nachfolgend sind Links zu weiterführenden Unterlagen zum Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18 ersichtlich:
Cercle Bruit: Vollzugshilfe 3.31 Fragen und Antworten zum Modell sonROAD18 (2022)
BAFU: sonROAD18: Frequently asked questions FAQs (2022)
BAFU: Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18