Willkommen auf der Plattform “Bauen im Lärm” der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Städte Bern und Zürich.

Hinweise

  • Die hier vorliegenden Informationen und Anleitungen zum Vollzug von Kapitel 5 der Eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung LSV basieren auf den Vollzugshilfen zum Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten des Cercle Bruit Schweiz. 
  • Auf abweichende oder ergänzende kantonale oder städtische Praxisdetails wird an den jeweiligen Stellen hingewiesen (i.d.R. mit Kantonswappen und Link). Bei Unklarheiten zur Praxis oder bei fachlichen Fragen ist mit der zuständigen kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörde Kontakt aufzunehmen.
    Lärmschutzfachstellen
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Neuigkeiten und Brennpunkte: Aktuell

Oktober 2024
Bahnlärmemissionen – Vorgehen bei grossen Differenzen zwischen festgelegten und tatsächlichen Emissionen
Das BAV hat einen Vorschlag für den Umgang mit Bahnlärmemissionen im Rahmen von Baubewilligungen und Planungsverfahren verfasst. Per sofort kann der Bahnlärm gemäss Vorschlag des BAV beurteilt werden.
Kanton Graubünden: Kantonspezifische Hinweise zu Bahnlärmemissionen
BAV Eisenbahnlärm Emissionen (DE)
OFT Bruit ferroviaire – émissions (FR)
Lärmquellen Emissionsdaten – Bahnlärm

März 2024:
Neues sonROAD18 Webtool für die Abschätzung von Immissionen online:
Das sonROAD18 Webtool Strecke wurde für die Abschätzung von Immissionen erweitert. Damit können Lärmbelastungen grob abgeschätzt und die Plausibilität von Berechnungen überprüft werden. Achtung: Das Webtool dient lediglich der groben Abschätzung von Immissionen und darf nicht für Lärmgutachten verwendet werden.
sonROAD18 Webtool Strecke

September 2023:
Informationen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich:
Bei Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV für verbleibende Immissionsgrenzwert-Überschreitungen gilt es im Kanton Zürich die neue Mindestanforderung bezüglich einer Lärmbelastungs-Obergrenze für öffenbare Fenster zu berücksichtigen.
Kanton Zürich: Ausnahmebewilligung für öffenbare Fenster und Höhe der IGW-Überschreitung
Mindestvoraussetzungen für Ausnahmebewilligungen

Juni 2023:
Informationen zum Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18:
Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Quellenmodell sonROAD18 zusammen mit dem Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 als anerkannter Stand der Technik und ist als Berechnungsverfahren zu verwenden.
Kanton Thurgau: Kantonsspezifische Hinweise zu sonROAD18
Kanton Zürich: Kantonsspezifische Hinweise zu sonROAD18
Weitere Unterlagen zu sonROAD18

Juni 2023:
Informationen zum Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten:
Zusammen mit der Umstellung auf das neue Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18 tritt in den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau & Zürich (inkl. Stadt Zürich) ab dem 1. Juli 2023 auch die neue Rundungsregel gemäss Vollzugshilfe 1.10 des Cercle Bruit in Kraft.
Cercle Bruit: Vollzugshilfe 1.10 Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten (2022)

April 2023:
Informationen zur Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärmschutz:
Cercle Bruit: Positionspapier zum Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Art. 22 USG vom Dezember 2022 (2023)

 

Neuigkeiten und Brennpunkte: Archiv

Die Neuigkeiten und Brennpunkte von heute, gestern und vorgestern:
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