Dachatrien

Situation

In Spezialsituationen mit sehr hoher Lärmbelastung durch den Strassen- oder Bahnverkehr können bei Aufstockungen oder dem Dachstock-Ausbau bestehender Gebäude die Lärmimmissionen gegebenenfalls mit Dachatrien reduziert werden. Eine entsprechende Situation ist in der Grafik unten dargestellt.

Das Wohnhaus welches aufgestockt werden soll, ist in der Graphik rot markiert. Es befindet sich an einem stark lärmbelasteten Standort zwischen Kantonsstrasse und Autobahn.

In der beschriebenen Situation werden die Grenzwerte auf der gesamten Dachfläche überschritten. Balkone mit fester Brüstung von max. 1.2 m kommen in solchen Fällen aufgrund der zu geringen Hinderniswirkung nicht in Frage. Im Gegensatz dazu kann mit einem nach oben offenen Dachatrium die Einhaltung der Grenzwerte allenfalls erreicht werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Anordnung eines Dachatriums modellhaft.

Die Aufstockung ist in der Graphik rot und die zwei geplanten nach oben offenen Dachatrien mit grün dargestellt. Sie ermöglichen die Einhaltung des Grenzwertes an diesem stark lärmbelasteten Standort.

 

Voraussetzungen

Die das Dachatrium umgebenden Wände müssen vollständig schalldicht ausgestaltet werden (mindestens 6 mm starkes Glas). Fugen zwischen Einzelelementen müssen frontal und seitlich zur Lärmquelle schalldicht verbunden (verkittet) werden. Fassadenanschliessend sind stumpf gestossene offene Fugen von höchsten 3 mm zulässig.

Das Dachatrium muss eine Mindesttiefe von 3.0 m sowie eine Mindestfläche von 9 m² aufweisen.

 

Wirkung

Die Höhe der Pegelreduktion von Dachatrien kann mit den bekannten Modellen der Schallausbreitung (Hinderniswirkung) nicht erfasst werden. Mit den Werkzeug “Berechnungswerkzeug Dachatrien” lässt sich aber abschätzen, wie gross der akustische Abschirmeffekt von Dachatrien ist. Das Berechnungswerkzeug ist anwendbar im lärmschutzrelevanten Bereich von Strassen und Eisenbahnen.

Erhoben wird die Lärmbelastung ohne Massnahme für einen Immissionspunkt auf der Dachfläche, wobei die totale Immission in die Beiträge einzelner Sektoren aufgeschlüsselt wird. Die Ermittlung der Lärmimmissionen pro Sektor muss dabei mit einem gängigen Programm zur Strassen- oder Bahnlärmberechnung erfolgen und in das Berechnungswerkzeug übertragen werden. Die Einteilung wird so getroffen, dass der Direktschalleinfall aus einem Sektor ungefähr unter konstanter Elevation erfolgt. Die Immissionsanteile werden separat aus jedem Sektor ermittelt.

Die Resultate des Berechnungswerkzeugs sind für Lärmgutachten zulässig.

 

Berechnungswerkzeug Dachatrien

Berechnung und Beurteilung von Dachatrien

 

Beispiele aus der Praxis

→ Hermann-Greulich-Strasse Zürich / KT ZH