Lärmquellen und Emissionsdaten
Relevante Lärmquellen
Als Lärmquellen gelten Bauten, Verkehrsanlagen, haustechnische Anlagen und andere nichtbewegliche Einrichtungen, die beim Betrieb Aussenlärm erzeugen (Art. 2 Abs.1 LSV). Dazu gehören insbesondere Strassen, Eisenbahnen, Flughäfen und -plätze, Anlagen der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes sowie Schiessanlagen.
Verkehrsanlagen und Emissionsdaten
Bei bestehenden Strassen und Bahnlinien kann der Einflussbereich als Gebiet umschrieben werden, in welchem diese Lärmquelle gut bis ausgeprägt hörbar ist. Die massgeblichen Emissionsdaten sind beim jeweiligen Anlagehalter erhältlich (bei Strassen der Kanton oder die Gemeinde). Diese sind gesetzlich verpflichtet, sogenannte Lärmkataster zu führen.
Erweisen sich die vorhandenen Angaben als ungenügend oder liegen keine Daten vor, so müssen die Lärmbelastungen ermittelt werden. In Frage kommt eine Berechnung oder eine Messung. In beiden Fällen ist entsprechendes Fachwissen notwendig.
Strassenlärm
Die Kantone haben eigene Lärmkataster für die Emissionen der Kantonsstrassen und die Gemeinden für die Gemeindestrassen. Die Emissionsdaten sind in der Regel im Geoportal / GIS-Browser des jeweiligen Kantons oder der Gemeinde publiziert.
Kanton Aargau: Strassenlärmimmissions- und -emissionskataster
Kanton Basel-Stadt: Strassenlärm
Kanton Luzern: Strassenlärmkataster
Kanton St.Gallen: Strassenlärmbelastungskataster
Kanton Thurgau: Strassenlärmimmissions- und -emissionskataster
Stadt Zürich: Strassenlärmdaten
Bahnlärm
Das BAV hat einen Vorschlag für den Umgang mit Bahnlärmemissionen im Rahmen von Baubewilligungen und raumplanerischen Verfahren verfasst. Liegen die festgelegten Emissionen um mehr als 3 dB(A) höher als die tatsächlichen Emissionen, kann gemäss Vorschlag des BAV für die Beurteilung im Rahmen von Baubewilligungen und Planungsverfahren von den tatsächlichen Emissionen +3 dB(A) ausgegangen werden. Grundsätzlich ist gemäss der vom BAV vorgeschlagenen Vollzugspraxis zu beurteilen. Davon ausgenommen sind die im Schreiben des BAV explizit aufgelisteten Strecken sowie Einzonungen (Art. 29 LSV) – für diese Fälle sind weiterhin die festgelegten Emissionen zu verwenden.
Kanton Graubünden: Kantonspezifische Hinweise zu Bahnlärmemissionen
BAV Eisenbahnlärm Emissionen (DE)
OFT Bruit ferroviaire – émissions (FR)
BAV Eisenbahnlärm Karten
Fluglärm
Die Lärmimmissionen der Flughäfen und Flugplätze müssen gemäss Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung in einem Lärmkataster ausgewiesen und dargestellt werden. Die Lärmkurven sind eine Grundlage für die Beurteilung der Fluglärmsituation und für die Planung der Massnahmen gegen den Fluglärm.
Industrie- und Gewerbelärm
Bei Industrie und Gewerbe hat die zuständige Baubehörde die Aufgabe, Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und dem Wohnen zu erkennen.
Werden die IGW überschritten, so ist in erster Linie eine Lärmsanierung des Betriebs in die Wege zu leiten. Ist eine solche nicht sofort möglich, so sind im Rahmen einer Baubewilligung immissionsseitig und zu Lasten der Bauherrschaft angemessene Lärmschutzmassnahmen vorzusehen.
Wärmepumpen gelten als Industrie- und Gewerbeanlagen. Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) stellt in einem Schalldaten-Verzeichnis Emissionsdaten verschiedener Wärmepumpen-Hersteller zur Verfügung.
Schiesslärm
Die Beurteilung der zivilen Schiessanlagen erfolgt nach Anhang 7 und die Beurteilung der militärischen Waffenplätzen nach Anhang 9 der Lärmschutzverordnung. Für den Vollzug der Lärmschutzverordnung für zivile Schiessanlagen sind die Kantone zuständig.
Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt führt einen Immissionskataster auf dem kantonalen Geoportal:
Strassenlärm-Immissionskataster
Aktuelle Emissionsdaten wie auch CadnaA-Ausschnitte können per Mail angefragt werden:
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau führt sowohl einen Emissions- als auch Immissionskataster zum Strassenlärm auf dem kantonalen Geoportal:
Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau führt sowohl einen Emissions- als auch Immissionskataster zum Strassenlärm auf dem kantonalen Geoportal:
Kanton Graubünden
Bei Lärmgutachten für Vorhaben nach Art. 29, 30 oder 31 LSV entlang des Streckennetzes der Rhätischen Bahn ist vorgängig das Amt für Natur und Umwelt (Fachstelle Lärmschutz) zu kontaktieren.