Anforderungen Aussenhülle
Mit diesem Werkzeug lässt sich eruieren, welche Werte – entsprechend der Aussenlärmbelastung durch Strassen-, Bahn- und Fluglärm – für die Schalldämmung der Aussenhülle gelten.
Die Anforderungswerte für Schiesslärm Tag sowie Industrie- und Gewerbelärm Tag und Nacht entsprechen den Anforderungswerten für Strassen- und Eisenbahnlärm.
Das Bestimmungswerkzeug setzt eine korrekte Bestimmung der Aussenlärmbelastung (sowohl am Tag wie in der Nacht) für alle kritischen Lärmarten voraus.
Das Bestimmungswerkzeug berücksichtigt nicht:
- Unterschiedliche Aussenlärmbelastung bedingt durch die Ausdehnung von Fassadenflächen
- Unterschiedliche Aussenlärmbelastung bedingt durch die Ausrichtung von Fassadenflächen
- usw.
Das Bestimmungswerkzeug und seine Resultate entsprechen den Werten gemäss Tabellen:
Hinweise:
- Die Anforderungswerte Tag für Schiesslärm sowie Industrie-und Gewerbelärm (07-19 h) entsprechen den Anforderungswerten Tag für Strassen- und Eisenbahnlärm (06-22 h).
- Die Anforderungswerte Nacht für Industrie- und Gewerbelärm (19-07 h) entsprechen den Anforderungswerten Nacht für Strassen- und Eisenbahnlärm (22-06 h).
- In neu ausgeschiedenen oder neu erschlossenen Bauzonen, in denen die Planungswerte massgebend sind und durch Fluglärm überschritten werden (erste Nachtstunde, 22-23 Uhr), gelten um 3 dB erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181:2020.
- Die Anforderungswerte für Spezialfälle (z.B. Objekte unter Denkmalschutz) werden gemäss Nachweis Machbarkeit festgelegt und können allenfalls auch tiefer liegen.