Balkone und Loggien
Mit diesem Werkzeug lässt sich abschätzen, wie gross die Reduktion der Aussenlärmbelastung durch die Hinderniswirkung von Balkonen und Loggien ist. Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Reduktion bei der Ermittlung der Belastung am Empfangspunkt ist immer die schalldicht geschlossene Ausgestaltung der Brüstung und die hoch absorbierende Ausgestaltung der Untersichten und Decken oberhalb des massgeblichen Lüftungsfensters.
Empfohlene Browser:
- Das Berechnungswerkzeug funktioniert nicht im Microsoft Internet-Explorer.
- Empfohlene Anwendungen sind Mozilla Firefox oder Microsoft Edge (MS Win.) sowie Safari (Apple Mac. OSX).
- Anregungen sind willkommen.
Die errechnete Wirkung wird von der Belastung an einem plausiblen virtuellen Empfangspunkt in der Fassadenflucht in Abzug gebracht.
Hinweise und Systemgrenzen
- Horizontaler Abstand bis Fassade “l”: mindestens 5 m, maximal 100 m
- Höhe Geschossniveau über Strasse “hg”: mindestens 0 m, maximal 70 m
- Höhe der Brüstung “hb”: mindestens 1.0 m, maximal 1.2 m
- Tiefe der Loggia / des Balkons: mindestens 2 m, maximal 5 m
- Breite der Loggia / des Balkons: mindestens 2 m, maximal 6 m
- Verhältnis Breite zu Tiefe der Loggia / des Balkons: Mindestens 2:3, bspw. darf bei einer Tiefe von 4 m die Breite nicht geringer als 2.7 m sein
- Sämtliche Empfangspunkte müssen mindestens 0.75 m Distanz zur Brüstung aufweisen
- Falls eine anrechenbare Wirkung vorliegt, beträgt diese mindestens 2 dB und maximal 6 dB
- Die Wirkung wird vom Berechnungswerkzeug auf 0.5 dB genau angegeben (mathematisch gerundet)
- Die berechnete Wirkung gilt für Situationen, in denen der Direktschall einer einsehbaren Linienquelle (Strasse) massgebend ist.
- In Situationen mit massgebend diffusem Schalleinfall kann das Berechnungswerkzeug nicht angewendet und keine Pegelreduktion berücksichtigt werden.