Ruhige Aussenräume
Stellenwert und Anforderungen
Ein ruhiger Aussenraum ist eine der Voraussetzungen für das Erteilen einer Ausnahmebewilligung für «rote Räume» entlang von Kantons- oder Gemeindestrassen und Bahnlinien im Siedlungsraum.
Ausnahmebewilligung: Mindestvoraussetzung
Damit ein Aussenbereich als ruhig im erwähnten Sinn gilt, dürfen die Lärmbelastungen die IGW der ES II tagsüber nicht überschreiten. Des Weiteren muss er eine Mindestfläche von 6 m² und eine Mindesttiefe von 2 m aufweisen.
Qualität von privaten Aussenräumen
Private Aussenräume wie Terrassen, Balkone und Loggien bieten bei genügender Grösse zusätzliche Nutzen, die den Bewohnenden zugutekommen. Damit sie gerne genutzt werden, müssen sie allerdings eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen. Wichtig sind dafür einerseits die Besonnung und damit einhergehend die Exposition des Aussenbereichs. Sie werden aus diesem Grund vorzugsweise auf der Südseite von Gebäuden angeordnet.
Ein zweites bedeutendes Kriterium ist der Geräuschpegel im Aussenraum. Ist er hoch, leidet die Aufenthaltsqualität. Wenn sich eine Lärmquelle auf der Südseite befindet, kommt es zu einem Konflikt zwischen den Interessen der Besonnung und jenen des Schutzes vor Lärmimmissionen. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob bei der Anordnung von Aussenräumen dem Bedürfnis nach Ruhe oder jenem nach Licht eine höhere Bedeutung zukommen soll.
Licht oder Lärmschutz?
Die Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich hat Umfragen zur Wahrnehmung und Akzeptanz von Lärmschutzwänden durchgeführt. Dabei wurde auch untersucht, ob die Betroffenen Licht oder Ruhe im Aussenraum bevorzugen. Die Befragten sollten sich zwischen einem sonnigen, aber lärmigen oder einem schattigen, dafür ruhigen privaten Aussenraum entscheiden. Auffallend war, dass fast ein Fünftel die Frage leer liess oder aber selbständig die dritte Antwortmöglichkeit «sonnig und ruhig» kreierte – de Foifer und s Weggli. Das Ergebnis war dennoch deutlich: fast drei Viertel der Befragten würden sich für einen schattigen, dafür ruhigen Aussenraum entscheiden (Grafik). Der Anteil jener, die einen sonnigen, aber lärmbelasteten Aussenbereich vorziehen würden, beläuft sich auf gut einen Viertel.
Sonne oder Ruhe? Schatten wird Lärm vorgezogen. |
Ruhe als wichtiges Kriterium
Die Umfrage bestätigt also, dass sowohl Licht als auch Lärm wichtige Kriterien für die Qualität eines Aussenraums darstellen. Beide bilden wichtige Randbedingungen, die schon frühzeitig in die Planung eines Bauwerks im Lärm integriert werden müssen. Das Sicherstellen von ausreichend Besonnung und der Lärmschutz können sich aber konkurrenzieren.
Aus den Umfrageergebnissen lässt sich klar schliessen, dass Loggien, Balkone und andere Aussenräume nicht per se auf der Südseite platziert werden sollten. Stattdessen darf der Lärmimmissionsschutz nicht unterschätzt werden und soll bei der Wahl der Anordnung der Aussenräume als mindestens ebenbürtiges Kriterium einfliessen.