Lärmarme Beläge und Tempo 30
Prüfung von Quellenmassnahmen in der Baubewilligung
Massnahmen an der Quelle wie lärmarme Beläge oder Geschwindigkeits
Damit allfällige durch quellenseitige Massnahmen erreichbare Lärmminderungen im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden können, ist mit dem Strasseneigentümer abzuklären, ob entsprechende Massnahmen geplant sind bzw. in Aussicht gestellt werden können. Weisen entsprechende Strassen
Kanton Thurgau: Anfragen zu Quellenmassnahmen bei Kantonsstrassen
Kanton Zürich: Anfragen zu Quellenmassnahmen bei Kantonsstrassen
Prüfung von Quellenmassnahmen in Planungsverfahren
Beim Planen im lärmbelasteten Gebiet ist dem Lärmschutz frühzeitig die erforderliche Bedeutung beizumessen. Deshalb ist auch im Rahmen von Planungsverfahren (insb. Sondernutzungsplanung) und bei Wettbewerben abzuklären, ob Massnahmen an der Quelle im Bereich des Planungsperimeters vorgesehen sind.
Auch wenn zum Zeitpunkt des Planungsverfahrens kein Projekt vorgesehen ist, in dessen Rahmen Massnahmen an der Quelle geprüft werden, kann sich beispielsweise die Prüfung einer Temporeduktion aufgrund der Umsetzung eines grösseren Bauprojekts mit einem Sondernutzungsplan als sinnvoll erweisen. In diesem Fall kann eine entsprechende Diskussion der Massnahmen mit dem Strasseneigentümer in Gang gesetzt werden.
Themenordner Geschwindigkeitsreduktionen (Cercle Bruit)
Themenordner Lärmarme Beläge (Cercle Bruit)
Kanton Zürich
Anfragen zu geplanten Massnahmen an der Quelle bei Kantonsstrassen im Kanton Zürich (ausser Städte Zürich und Winterthur) können mit folgendem Link per Mail beim kantonalen Tiefbauamt (TBA) eingereicht werden:
Bei der Anfrage ist nebst der Strasse auch eine Angabe des Verfahrens (Nutzungsplan, Gestaltungsplan oder Baubewilligung) sowie der betroffenen Liegenschaft oder Parzelle anzugeben und/oder ein Situationsplan mitzusenden. Anfragen werden innerhalb von etwa 7 Arbeitstagen beantwortet. Die Abklärungen beim Strasseneigentümer sind den Gesuchsunterlagen beizulegen.
Kanton Thurgau
Anfragen zu geplanten Massnahmen an der Quelle bei Kantonsstrassen im Kanton Thurgau können mit folgendem Link per Mail beim kantonalen Tiefbauamt (TBA) eingereicht werden:
Bei der Anfrage ist nebst der Strasse auch eine Angabe des Verfahrens (Nutzungsplan, Gestaltungsplan oder Baubewilligung) sowie der betroffenen Liegenschaft oder Parzelle anzugeben und/oder ein Situationsplan mitzusenden. Anfragen werden innerhalb von etwa 7 Arbeitstagen beantwortet. Die Abklärungen beim Strasseneigentümer sind den Gesuchsunterlagen beizulegen.
Stadt Winterthur
Anfragen zu geplanten Massnahmen an der Quelle bei Kantonsstrassen in der Stadt Winterthur können mit folgendem Link per Mail beim Baupolizieamt (Abteilung Energie & Technik) eingereicht werden:
Abteilung Planung & Koordination
Bei der Anfrage ist nebst der Strasse auch eine Angabe des Verfahrens (Nutzungsplan, Gestaltungsplan oder Baubewilligung) sowie der betroffenen Liegenschaft oder Parzelle anzugeben und/oder ein Situationsplan mitzusenden. Die Abklärungen beim Strasseneigentümer sind den Gesuchsunterlagen beizulegen.
Stadt Zürich
Anfragen zu geplanten Massnahmen an der Quelle auf kommunalen oder überkommunalen Strassen in der Stadt Zürich können mit folgendem Link per Mail beim Umwelt- und Gesundheitsschutz eingereicht werden:
Anfragen haben die Adresse(n) und Parzellennummer(n) der betroffenen Liegenschaft(en) sowie eine Angabe zum Verfahren (Nutzungsplan, Gestaltungsplan oder Baubewilligung) zu enthalten. Die Beantwortung der Anfrage ist den Gesuchsunterlagen beizulegen.